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FAHRZEUGBEWERTUNG

Ihr Ratschlaggeber

Ich erstelle qualifizierte und anerkannte Bewertungsexpertisen über Lkw, Anhänger, Omnibusse, Pkw, Taxi, Oldtimer, Youngtimer, Liebhaber-/Szenefahrzeuge, Kraftrad, Mofa, Roller, Wohnwagen, Wohnmobile, Markt-/Verkaufsfahrzeuge, Land-, Forst- und Baufahrzeuge und andere Sonderfahrzeuge mit Sonderumbauten.

 

Ich bewerte und begutachte Kraftfahrzeuge in Haftpflichtfällen, vorgerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten sowie auch für Ihren speziellen Verwendungszweck. Ist Ihr Fahrzeug zu bewerten und der wirkliche Fahrzeugwert und/oder spezielle Werte je nach Auftragszweck festzulegen, können diese unter Umständen bei folgenden Angelegenheiten von Bedeutung sein:  

 

  • Im privaten/gewerblichen Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf

  • Bei Betriebsveränderungen, Vermögensänderungen und geänderte Besitzerverhältnisse

  • Bei auftretende Differenzen in einer Schadenregulierung

  • Bei Erbschaftsangelegenheiten

  • Bei Rechtsstreitigkeiten

  • Bei Finanzierungen

  • Zur Vorlage bei Rechtsanwälte/Notare, Versicherungen, Gerichte und sonstigen Behörden

  • Zur Vorlage bei Steuerberater, Finanzamt, Kreditinstitute/Leasinggesellschaften usw.

  • Zur versicherungsbedingten Prämieneinstufung bei Young-/Oldtimer und sonstige Sonderfahrzeuge

 

Eine Bewertung Ihres Fahrzeuges bedarf je nach Verwendungszweck immer eine Einzelfallbeurteilung. In der Regel hat jedes Fahrzeug etwas Spezielles und muss für seinen individuellen Wert angeglichen werden. Daher sollte die Bewertung immer von Ihrem objektiven, unabhängigen, qualifizierten und anerkannten Kraftfahrzeugsachverständigen vorgenommen werden.

 

Sinnvoll ist auch eine begleitende Sachverständigendokumentation bei einer Restauration von Oldtimer, Youngtimer oder bei Sonderumbauten von Liebhaber- und Szenefahrzeuge.

 

Solche oder ähnliche Fragen kommen immer wieder vor:

Sie wollen und/oder müssen Wissen was Ihr Fahrzeug heute Wert ist?

Sie wissen nicht welche Bewertungsexpertise für Ihr Verwendungszweck ausreichend ist?

Wenn Sie ein Auto kaufen oder verkaufen wollen - sind Sie sicher, den richtigen Marktwert zu kennen?

Was kostet eine Bewertungsexpertise/Wertgutachten für mein Fahrzeug, Young- und/oder Oldtimer?

Welche Unterlagen, Belege und Informationen werden zur Fahrzeugbewertung benötigt?

Hat das Fahrzeug einen Unfallschaden und wurde das Fahrzeug lackiert?

Wurde das Fahrzeug fachgerecht repariert und welcher Minderwert ist angefallen?

Ärger bei der Schadenregulierung?

Ärger bei Leasingrückgaben?

Und, und….. ?

 

Was Sie noch über die Kfz-Schätzung wissen sollten!

  • Bei einem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf sollte unbedingt ein freiberuflicher, unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. So sind Sie sicher, beim Kauf oder Verkauf eines Kraftfahrzeuges mit marktgerechten Zahlen verhandeln zu können.

 

  • Der Handelswert eines Fahrzeuges wird aufgrund jeweils neuester Markterhebungen unter Berücksichtigung des Fahrzeugzustandes im Einzelfall ermittelt und stellt den Wert dar, der - unter Außerachtlassung aller subjektiven Gesichtspunkten - für jeden Verbraucher gelten kann.

 

  • Man kann natürlich Gebrauchtfahrzeuge auch „über den Daumen peilen“ - das Ergebnis ist aber nur selten korrekt. Genaue Daten ermittelt ein freiberuflicher, unabhängiger BVSK-Sachverständiger. Die Bundesgeschäftsstelle des BVSK nennt Ihnen gerne den unabhängigen Sachverständigen in Ihrer Nähe. Zentralruf: ( 0331) 23 60 59 -0

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  • Diese Sachverständigen erstellen Ihre Gutachten „nach besten Wissen und Gewissen“, sie sind nicht von irgendwelchen Interessengruppen abhängig. Die Bewertungen erfolgen durch den einzelnen Sachverständigen objektiv und neutral. Insbesondere wird auch die jeweilige regionale Marktlage Berücksichtigt. Auch bei Leasingrückgaben kann eine objektive Bewertung viel Geld sparen.

 

  • Über den Wert des Fahrzeuges erhalten Sie nach der Bewertung durch den Sachverständigen eine Bewertungsexpertise, die allgemein anerkannt wird.

 

 

Beachten Sie bitte!

  • Die Qualifikation des Gutachten und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten und Fahrzeugbewertungen. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Fahrzeugbewertungen und Gutachten zur Schadensermittlung oder im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion. Nur diese Sachverständige führen den Zusatz BVSK.

 

Quelle: BVSK

 

Bei Fragen, rufen Sie mich einfach an und vereinbaren Sie mit mir ein Beratungstermin!

Ihr BVSK-Kfz-Sachverständiger Peter Eckardt: Tel.: 02331 / 63 20 40  oder 02331 /  59 89 839

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