Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Kfz-Sachverständigenbüros Peter Eckardt, Pappelstr. 53, 58099 Hagen,
Tel. 02331/632040, E-Mail: info@kfz-sv-eckardt.de, Internet: www.kfz-sv-eckardt.de
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens und/oder sonstige Sachverständigenleistungen durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese AGB wird bei jeder Auftragsannahme dem Auftraggeber (AG) übergeben und in Einzelfällen unmittelbar übermittelt. Darüber hinaus ist die AGB beim Auftragnehmer (AN) jederzeit einsehbar und auch auf der Homepage des AN abrufbar.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Erstellung von Gutachten und/oder sonstige Sachverständigenleistungen ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Nachträgliche Auftragserweiterungen und/oder -änderungen bedürfen der Schriftform. Weitere Details sind dem Werkvertrag mit Preisvereinbarung zwischen Sachverständigenbüro (AN) und Auftraggeber (AG) zu entnehmen.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens und/oder zu sonstigen Sachverständigenleistungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schaden- und/oder Bewertungsaufnahme zu ermöglichen.
Ältere Unfallschäden, Mängel, Reparaturen, Lackierungsarbeiten, Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens und/oder sonstige Sachverständigenleistungen im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Auftragsunterlagen erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme. Weitere Details sind dem Werkvertrag mit Preisvereinbarung zwischen Sachverständigenbüro (AN) und Auftraggeber (AG) zu entnehmen.
In Einzelfällen muss eine Vorschusszahlung festgelegt werden. Diese Anzahlung ist unmittelbar fällig und ist in der Regel auf eines der Konten des AN anzuweisen.
Zahlungsfälligkeiten werden auf der Sachverständigenrechnung und auf Begleitbriefe vermerkt. Fristverlängerungen von Fälligkeitsterminen, Zahlungsaufschub sowie Ratenzahlungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AN.
Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
5.1 Das Sachverständigenhonorar und die Nebenkosten werden im Rahmen der Üblichkeit und auch in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichthofes korrekt berechnet.
Vereinbart wird für die Erstellung des Gutachtens eine Vergütung, die sich zusammensetzt aus einem Grundhonorar und anfallenden Nebenkosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.). Das Grundhonorar richtet sich in Abhängigkeit zu der vom AN ermittelten Schadenhöhe nach der Honorartabelle des AN.
Ermittlungsgrundlage für das Grundhonorar ist die Schadenhöhe - also im Reparaturschadenfall die vom AN ermittelten Reparaturkosten netto zzgl. einer etwaigen Wertminderung; im Totalschadenfall der ermittelte Wiederbeschaffungswert brutto ohne Abzug des Restwertes. Für ggfs. notwendige Nachträge wird die Differenz zwischen der neuen Schadenhöhe und dem bereits abgerechneten Grundhonorar, zzgl. anfallender weiterer Nebenkosten, berechnet.
In Einzelfällen wird ein zusätzlicher Honoraraufschlag für Sonderfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Exoten, Kleinserienfahrzeug, Unikate etc. berechnet.
Die vom AN beauftragten Fremdleistungskosten z. B. für De-, Montage- und Diagnosearbeiten zur Schadenfeststellung sind gesondert zu vergüten und werden dem Auftraggeber durch eine Fremdrechnung nachgewiesen.
Die Honorartabelle inkl. Nebenkostenaufstellung des AN sind ggf. auszugsweise als Anhang dieser AGB beigefügt und/oder können auch in den Geschäftsräumen des AN eingesehen sowie nachgefordert werden. Die Honorartabelle des AN befindet sich auch im schriftlichen Werkvertrag mit Preisvereinbarung zwischen Sachverständigenbüro (AN) und Auftraggeber (AG) und gilt mit dem AG als vereinbart.
5.2 Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Bruttoverrechnungssatz von € 202,30 pro Stunde zzgl. Nebenkosten in Rechnung gestellt. Diese Rechnungsabrechnung bedarf die schriftliche Zustimmung des AN.
5.3..Erhöhter Zeitaufwand für erforderliche Montagearbeiten wird mit einem Bruttoverrechnungssatz gemäß der Honorar-/Nebenkostenaufstellung abgerechnet.
5.4...In Einzelfällen kann eine individuelle Honorarvereinbarung festgelegt werden. Individuelle Honorarvereinbarungen bedürfen die schriftliche Zustimmung des AN.
5.5.. Für Sonderfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Sondernutzfahrzeuge, Sondernutzanhänger, Anhänger, Kraftomnibusse, Exoten, Kleinserienfahrzeuge, Oldtimer, Unikate etc. wird ein Honorarmehraufwand bzw. ein prozentualer Sachverständigenhonoraraufschlag, sofern nicht anders vereinbart, gemäß der Honorar-/Nebenkostenaufstellung berechnet.
5.6..Beauftragte Sachverständigenberichte, Ergänzungsberichte mit technischen Stellungnahmen und/oder auch sogenannte Prüfgutachten/Kurzgutachten, sofern nicht anders vereinbart, werden mit einem Bruttopauschalbetrag gemäß der Honorar-/Nebenkostenaufstellung abgerechnet.
5.7 Beauftragte Rechnungsprüfberichte gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit einem Bruttopauschalbetrag gemäß der Honorar-/Nebenkostenaufstellung abgerechnet.
5.8 Beauftragte Reparaturbestätigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit einem Bruttopauschalbetrag gemäß der Honorar-/Nebenkostenaufstellung abgerechnet.
5.9 Orts-/Gerichtstermine, Sondergutachten, Spezialgutachten, Fahrzeuggegenüberstellungen und -überprüfungen, technische Stellungnahmen, Überprüfung von Fremdgutachten/-berichte, Erstellung von sogenannten Ergänzungs-, Zweit- und Prüfgutachten und zusätzliche Sachverständigentätigkeiten etc. gelten grundsätzlich als neue Aufträge bzw. Auftragserweiterungen und werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einem Brutto-Stundenverrechnungssatz gemäß der Honorar-/Nebenkostenaufstellung abgerechnet.
5.10 Beauftragte Bewertungen werden je nach Auftragsumfang, sofern nicht anders vereinbart, nach den Bewertungshonoraren abgerechnet. Bewertungshonorare können in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden.
5.11 Sämtliche aufgeführte €-Bruttobeträge verstehen sich immer inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Nachträge/Schadenerweiterung/Nachbesichtigung
Im Falle einer Schadenerweiterung bzw. einer Nachbesichtigung erfolgt ein kostenpflichtiges Nachtragsgutachten. Diese Nachtragsgutachten werden mit 25% - 35% des sich aus der Honorartabelle erhöhten Nettogrundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
Zusätzlich erneuerte Ersatzteile sind bis zur Nachbesichtigung aufzubewahren und zur Beurteilung vorzulegen.
7. Differenzvergütung zur Gerichtsvorladung
Sollte der AN nach dem Privatgutachtenauftrag in einem späteren Gerichtsverfahren in dieser Privatangelegenheit als Zeuge, sachverständigen Zeuge oder Sachverständiger bestellt werden, erstattet ihm der AG den Differenzbetrag zwischen der gerichtlichen Entschädigung bzw. Vergütung nach dem JVEG und den Sachverständigenhonorar gemäß 5.9 dieser AGB.
8. Stornierungen/Widerrufsrecht
Auftragsstornierungen sind schriftlich und per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Vor Erstellungsbeginn werden Stornierungskosten pauschal mit € 178,50 inkl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Stornierungskosten sind sofort fällig. Nach Erstellungsbeginn des beauftragten Gutachtens und/oder sonstige Sachverständigenleistungen wird der komplette Rechnungsbetrag fällig.
Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge hat der AG eine Widerrufsbelehrung zur Kenntnisnahme genommen und unterschrieben.
9. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen den Leitsätzen des Institutes für Sachverständigenwesen (IfS) sowie den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstraße 5, 14467 Potsdam. Tel.: 03 31/ 23 60 59-0 zu wenden.
10. Urheberrecht
Lichtbilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Der AN stimmt einer Weitergabe an Dritte einschließlich der Weitergabe des Gutachtens und/oder sonstige Sachverständigenleistungen durch den regulierungspflichtigen Versicherer an Dritte zu Überprüfungszwecken zu, soweit sichergestellt ist, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten eingehalten werden.
Der AG hat Gutachten und/oder sonstige Sachverständigenleistungen nur zum Auftragszweck zu verwenden. Eine Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AN gestattet und wird in der Regel zusätzlich honoriert.
11. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens und/oder sonstige Sachverständigenleistungen an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
12. Haftung / Mängelbeseitigung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht und ist der Anlage und/oder der Homepage zu entnehmen.
Der AG hat innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise berechtigte Mängel unverzüglich aufzuzeigen und den AN eine Nachverbesserung zu ermöglichen. Der AN hat das Recht bei berechtigen Mängeln die Expertise nachzubessern.
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.
13. Datenspeicherung
Der AG und der AN beachtet den personenbezogenen Datenschutz im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit personenbezogene Daten des AG für die Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind, hat der AG diese Daten bereitzustellen, damit der AN seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.
Darüber hinaus sind die Informationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.
16. Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Hagen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anlagen
Honorar-/Nebenkostenaufstellung: Auszug aus der Honorartabelle / Nebenkosten
Werkvertrag mit Preisvereinbarung
Pflichtangaben gemäß DL-InfoV
Bewertungshonorare
Stand: 01/2025

