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KURZGUTACHTEN

Ihr Ratschlaggeber

Weitere Sachverständigenleistungen in meinem qualifizierten Sachverständigenbüro

Nachfolgend werden weitere Sachverständigendienstleistungen bei Spezialthemen zu technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen rund ums Fahrzeug in meinem qualifizierten Sachverständigenbüro angeboten. Die nachfolgenden Sachverständigendienstleistungen entsprechen in Form und Gliederung den IfS-Leitsätzen und BVSK-Richtlinien.

 

 

  • Sachverständigenbericht

  • Rechnungsprüfungsbericht auf Basis eines Gutachtens

  • Prüfungsberichte von Gutachten, Kostenvoranschlägen und Reparaturrechnungen

  • Plausibilitätsprüfungsbericht nach Aktenlage

  • Reparaturbegleitungsbericht

  • Reparaturbestätigung

  • Reparaturkostenprognose

 

Bei den vorgenannten Sachverständigendienstleistungen erfolgt durch mich eine sachverständige Prüfung nach den gestellten Anforderungen und/oder nach Ihren Auftragsfragestellungen. Diese Auftragsfragestellungen können Fragen zu Schadenabläufen und -höhen und auch weitere technische Stellungnahmen zu Einzelwerten (z. B. Wertminderung, Wertverbesserung etc.), Reparaturausführungen und eine Beweissicherung zu Einfachschäden unter 750,00 € bis 1.000,00 € beinhalten.

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Hier ist beispielsweise das sogenannte Kurzgutachten voranzustellen. Laut den IfS-Leitsätzen und BVSK-Richtlinien gibt es kein sogenanntes Kurzgutachten im Sachverständigenbereich der Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Das sogenannte Kurzgutachten ist hier eher der Umgangssprache und/oder einem Schlagwort der Internetsuchmaschinen zuzuordnen.

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In meinem qualifizierten Sachverständigenbüro wird anstelle des sogenannten Kurzgutachtens ein technischer Sachverständigenbericht wie folgt angeboten.

Der technische Sachverständigenbericht

Mein technischer Sachverständigenbericht ist kein Vollgutachten, sondern beinhaltet nur Stellungnahmen zu schadenrelevanten Einzelfragen. Die Form und der Umfang der technischen Stellungnahmen werden in der Regel durch Ihren Auftragsumfang bestimmt. Mein technischer Sachverständigenbericht ist beweissichernd und beinhaltet nur Teilbereiche der Schadenfeststellung, gutachterliche Kalkulation oder Wertermittlungen.

 

Dieser Sachverständigenbericht dient auch einer Beweissicherung zu Klein- und Einfachschäden.  Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als ca. 750,00 EUR), dürfte als Schadennachweis auch ein kostengünstiger beweissichernder Sachverständigenbericht meines hochqualifizierten Sachverständigenbüros ausreichen.

  

   

Der Rechnungsprüfungsbericht auf Basis eines Gutachtens

Meine qualifizierte Rechnungsprüfung wird in der Regel bei Abweichungen zwischen Gutachten und Reparaturrechnung beauftragt. Der beauftragte Rechnungsprüfungsbericht dient zur Feststellung der tatsächlichen Schadenhöhe.

 

Zur qualifizierten Überprüfung der Reparaturrechnung müssen die im Gutachten vorgesehenen und die in der Rechnung berechneten Ersatzteil-, Lohn-, Lackierungs- und Nebenkosten gegenübergestellt und verglichen werden. Differenzen sind plausibel zu beurteilen.

 

Mein beauftragter Rechnungsprüfungsbericht betrifft in Regel ein von mir im Vorfeld erstattetes Gutachten. Sollten kein von mir erstattetes Gutachten sondern ein Kostenvoranschlag, Fremdgutachten, Lichtbilder, Schadenschilderungen und sonstige Aktenunterlagen vorliegen, sind diese Unterlagen mir zur qualifizierten Rechnungsprüfung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Auftragsgemäß beinhaltet grundsätzlich mein qualifizierter Rechnungsprüfungsbericht die rechnerische, sachliche und technische Prüfung der vorgelegten Reparaturrechnung.

 

Manchmal kommt es auch vor, dass eine schadenregulierende Versicherung in meinem Sachverständigenbüro eine Rechnungsprüfung veranlasst. Hierbei habe ich in der Regel für Sie im Vorfeld ein von Ihnen beauftragtes Gutachten erstattet. Bevor ich diesen Versicherungsauftrag entgegennehme, nehme ich sofort Kontakt mit Ihnen auf. Zur Erledigung des Versicherungsauftrages benötige ich eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits, ob ich diesen Versicherungsauftrag durchführen darf. Selbstverständlich sind beauftragte Rechnungsprüfungsberichte Neuaufträge und werden gemäß meiner gültigen AKB in Rechnung gestellt.          

 

 

 

Prüfungsberichte von Gutachten, Kostenvoranschlägen und Reparaturrechnungen

Prüfung von Gutachten

Bei meinen qualifizierten Gutachtenprüfungen werden in der Regel auftragsgemäß die im Fremdgutachten schaden- bzw. regulierungsrelevante Ermittlungswerte mit einer Plausibilitätszuordnung überprüft. Diese Gutachtenüberprüfungen und Sachverhaltsfeststellungen erfolgen in der Regel nach vorgelegten Unterlagen und Aktenlage.

 

Gegebenenfalls können auch Nachbesichtigungen des in Rede stehenden Fahrzeugs und/oder auch Besichtigungen des gegnerischen Fahrzeugs bzw. Gegenstandes und des Unfallschadenortes erfolgen. Auch überlassene Fotos bzw. Lichtbilddateien des gegnerischen Fahrzeugs bzw. Gegenstandes und des Unfallschadenortes können zur Beurteilung herangezogen werden. Hierbei muss ich aber die fließende Grenze zu einem Unfallrekonstruktionsgutachten beachten. Unfallrekonstruktionen sind nicht mein Spezialgebiet und fallen auch nicht in mein Sachverständigentätigkeitsfeld.

 

Bei meiner qualifizierten Gutachtenprüfung werden in der Regel eigene Gutachtenkalkulationen und Wertermittlungen zu den Fremdbeurteilungen durchgeführt. 

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Prüfung von Kostenvoranschlägen

Bei meinen qualifizierten Prüfungen von Kostenvoranschlägen wird in der Regel auftragsgemäß eine rechnerische, sachliche und technische Prüfung des vorgelegten Kostenvoranschlages durchgeführt.

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Hierbei werden die im Kostenvoranschlag vorgesehenen Reparaturmaßnahmen inkl. den Lohn-, Neben-, Lackierungs- und Ersatzteilkosten mit meiner eigenen Gutachtenkalkulation überprüft. Der geprüfte Kostenvoranschlag muss aus sachverständiger Sicht mit meinem technisch und wirtschaftlich Festlegungsrahmen übereinstimmen.

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Bei einer Kostenvoranschlagsprüfung ohne einer Fahrzeugbesichtigung sind mir alle zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen zur qualifizierten Prüfung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wird eine Fahrzeugbesichtigung durchgeführt, dann werde ich alle Feststellungen am Fahrzeug mit dem Kostenvoranschlag gegenüberstellen und beurteilen. 

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Prüfung von Reparaturrechnungen

Bei meinen qualifizierten Prüfungen von Reparaturrechnungen wird in der Regel auftragsgemäß eine rechnerische, sachliche und technische Prüfung der vorgelegten Reparaturrechnung durchgeführt.

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Hierbei werden die in der Reparaturrechnung berechneten Lohn-, Neben-, Lackierungs- und Ersatzteilkosten mit der aus sachverständiger Sicht erforderlichen Notwendigkeit geprüft und beurteilt.

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Meine beauftragte Reparaturrechnungsprüfung betrifft in Regel ein von mir im Vorfeld erstattetes Gutachten. Sollten kein von mir erstattetes Gutachten sondern ein Kostenvoranschlag, Fremdgutachten, Lichtbilder, Schadenschilderungen und sonstige Aktenunterlagen vorliegen, sind diese Unterlagen mir zur qualifizierten Rechnungsprüfung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Wird eine Fahrzeugbesichtigung durchgeführt, dann werde ich alle Feststellungen am Fahrzeug der Reparaturrechnung gegenüberstellen und beurteilen. 

 

Plausibilitätsprüfungsbericht nach Aktenlage

Meine qualifizierten Plausibilitätsprüfungen werden in der Regel nach Aktenlage beauftragt und dienen der Klärung einer Plausibilität eines Schadenbildes und/oder eines Schadenherganges und auch gegebenenfalls einer sachverständigen Nachvollziehbarkeit einer Fremdfeststellung.

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Bei meiner Prüfung nach Aktenlage erfolgen keine Besichtigungen der Unfallstelle und auch keine Besichtigung des Fahrzeugs und der Unfallgegnerfahrzeuge und/oder Gegenstände. Meine qualifizierten Plausibilitätsprüfungen stellen auch keine unfallanalytischen Rekonstruktionen dar. Sollte in Ihrem speziellen Streitfall ein Plausibilitätsprüfungsbericht nicht genügen, werde ich Ihnen einen qualifizierten Sachverständigenkollegen für Unfallrekonstruktion empfehlen. 

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Die Reparaturbegleitung und der Reparaturbegleitungsbericht

Bei meiner sachverständigen Reparaturbegleitung überwache und begleite ich in der Regel hochkomplizierte Instandsetzungsvorgänge bei teuren hochwertigen modernen Fahrzeugen/Einzelfahrzeugen/E-Fahrzeugen, teuren Oldtimern und Sondernutzfahrzeugen mit Sonderaufbauten.

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Hierbei entscheide ich unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben und der modernen reparaturtechnischen Möglichkeiten die notwendigen Reparaturschritte zur schnellstmöglichen Schadenbehebung. Diese Reparaturschritte müssen teilweise auch unter Berücksichtigung möglicher Not- und Teilreparaturen zur Betriebs- und Verkehrssicherheit beurteilt werden.

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Der Reparaturablauf mit den Einzelschritten wird durch mich in regelmäßigen Abständen in den Werkstätten dokumentiert.

Eine regelmäßige sachverständige Reparaturbegleitung wird in meinem Spezialgebiet der Nutzfahrzeuggutachten praktiziert.        

 

Die Reparaturbestätigung

In meinem qualifizierten Sachverständigenbüro werden die Reparaturbestätigungen ausschließlich nach den BVSK-Richtlinien erstellt. Bei auftragsgeforderten Abweichungen zu den BVSK-Richtlinien und den IfS-Leitsätzen werde ich einen Auftrag zur Reparaturbestätigung nicht annehmen. Selbstverständlich sind beauftragte und angenommene Reparaturbestätigungen Neuaufträge und werden gemäß meiner gültigen AKB in Rechnung gestellt.

 

Qualifizierte Reparaturbestätigungen dienen zum Nachweis einer durchgeführten Reparatur. In der Regel ist dieser Nachweis der unfallschadenregulierenden Versicherung einzureichen. Meine qualifizierten Reparaturbestätigungen müssen eine sachverständige Aussage zur Qualität und Dauer der tatsächlich durchgeführten Reparatur in Arbeitstagen unter Werkstattbedingungen beinhalten.

 

Auch Reparaturfeststellungen und Stellungnahmen zur Betriebs- und Verkehrssicherheit müssen meine Reparaturbestätigung enthalten. Zur Besichtigung muss mir das Fahrzeug an meiner Kfz-Gutachter-Prüfhalle vorgestellt werden. Hier muss ich das Fahrzeug identifizieren (Abgleich der FIN und des aktuellen km-Standes). Je nach Schadenumfang sind auch fotooptische Dokumentationen von unten auf meiner Hebebühne durchzuführen. Rechnungen und/oder Beschaffungsbelege über wichtige Lenkungs- und Achselemente sind beizubringen. Meine qualifizierten Reparaturbestätigungen enthalten auch Lichtbilder in angemessener Anzahl.

   

            

Die Reparaturkostenprognose

Meine qualifizierte Reparaturkostenprognose beinhaltet in der Regel auftragsgemäß eine Besichtigung und fotooptische Beweissicherung des beschädigten Fahrzeuges. Nach der Fahrzeugbesichtigungsaufnahme erfolgt eine aktenmäßige Beweissicherung in digitaler- und papiermäßiger Form. Hierzu kann jederzeit ein vollständiges Beweissicherungsgutachten im Nachgang beauftragt werden. Die sachverständige Reparaturkostenprognose wird über die zu erwartenden Reparaturkosten in einer üblichen Gutachtenkalkulation ermittelt. Hierbei werden die vorgesehenen Lohn-, Neben-, Lackierungs- und Ersatzteilkosten aufgeschlüsselt. Auch enthält meine sachverständige Reparaturkostenprognose die wesentlichen Fahrzeugdaten, um eine nachvollziehbare Identifikation des Fahrzeuges zu ermöglichen. Meine qualifizierte Reparaturkostenprognose enthält auch Lichtbilder in angemessener Anzahl.

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