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VORORTSCHADENAUFNAHME

Ihr Ratschlaggeber

In der Regel kommen Sie als Gutachtenauftraggeber/in mit Ihrem Fahrzeug zu meiner Kfz-Gutachter-Prüfhalle. Sollte Ihr Fahrzeug unfallschadenbedingt nicht mehr fahrbereit und/oder auch sichergestellt sein, treffen wir uns am Fahrzeugstandort, damit ich eine qualifizierte Beweissicherung für Sie durchführen kann.  

Als unfallgeschädigter Fahrzeugeigentümer bzw. Fahrzeughalter nehmen Sie mit mir telefonischen und/oder sonstigen Kontakt auf. Bei Ihrer Kontaktaufnahme werden wir einen Besichtigungstermin an meiner Kfz-Gutachten-Prüfhalle vereinbaren. Manchmal erhalte ich auch telefonische Auftragsübermittlungen von Ihrem Rechtsanwalt, Ihrer Werkstatt und/oder auch von Personen Ihres Vertrauens. Nach diesen telefonischen Auftragsübermittlungen werde ich telefonischen und/oder persönlichen Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bei den Terminbesprechungen werden auch sonstige Fragestellungen erörtert und möglichst vorab erforderliche Schriftstücke und passende Sachverständigeninformationen Ihnen zugemailt.


Natürlich sind an meiner Kfz-Gutachten-Prüfhalle, mit ausreichenden Prüfstellplätzen,
Hebebühnen, hochwertigem Sachverständigenequipment und Inventar sowie mit angeschlossener Büroeinheit, die besten Besichtigungsbedingungen gewährleistet. Es gibt selbstverständlich auch die Möglichkeiten andere Besichtigungsorte und somit die Vorortschadenaufnahme zu vereinbaren. Insbesondere wenn Ihr Fahrzeug unfallschadenbedingt nicht mehr fahrbereit, abgeschleppt und/oder auch sichergestellt wurde, treffen wir uns am Fahrzeugstandort, damit ich eine qualifizierte Beweissicherung für Sie durchführen kann. Dieses könnte bei Ihnen vor der Haustüre, in Ihrer Werkstatt, beim Abschleppunternehmen und/oder bei sonstigen Fahrzeugstandorten stattfinden. 

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Grundsätzlich sollte das beschädigte Fahrzeug und insbesondere der Schadenbereich nicht verändert werden. Nach Unfallereignissen werden von Fall zu Fall diverse Schadenbereiche notdürftig mit Hilfsmitteln notrepariert und/oder auch unfallbeschädigte Anbauteile abgebaut. Diese Anbauteile sollten nicht entsorgt werden und zur Schadenaufnahme mitgebracht und vorgezeigt werden. Auch hier sollten Sie vorab möglichst die unveränderten Schadenbereiche mit Ihrem Smartphone fotografieren und die digitalen Fotodatensätze dem qualifizierten Sachverständigen zumailen. ​Bei der Unfallschadenbesichtigung sollten das Fahrzeug und der Schadenbereich rundherum gut zugänglich sein. Auch der Fahrerraum, der Motorraum und der Kofferraum sollten sauber, aufgeräumt, freigeräumt und zugänglich sein. Auf keinen Fall das unfallbeschädigte Fahrzeug in eine Waschanlage fahren bzw. das Fahrzeug nicht mit einer Autoshampoowäsche reinigen und auch nicht mit Polituren hochglanzpolieren! Hierbei werden wichtige Schadenspuren verändert und verfälscht. Bei stark verschmutzten Fahrzeugen lediglich die unbeschädigten Fahrzeugflächen mit einem Wasserschlauch reinigen. Auch hier können Sie vorab die unveränderten Schadenbereiche mit Ihrem Smartphone fotografieren und die digitalen Fotodatensätze dem qualifizierten Sachverständigen überlassen. 

Bei der qualifizierten Unfallschadenbesichtigung muss das Fahrzeug rundherum, außen und von innen fotooptisch dokumentiert werden. Ein stark verschmutztes Fahrzeugs überdeckt mögliche Vorschadenkratzer und erschwert die qualifizierte Beweissicherung zur Gutachtenerstellung. Des Weiteren sollte das Unfallfahrzeug in einem gepflegten und sauberen Zustand vorgeführt werden. Denn der Pflege- und Erhaltungszustand fließt in die Wiederbeschaffungshöhe mit ein. Ein ungepflegtes Fahrzeug ist weniger Wert als ein gepflegtes Fahrzeug. 

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In der Regel werden die nachfolgenden Fahrzeugunterlagen und Informationen zur qualifizierten Unfallschadenbesichtigung und anschließenden Gutachtenerstellung benötigt und sollten im Original zur Dokumentation mitgebracht werden. Möglichst die Polizei-Unfallmitteilung, einen neutralen europäischen Unfallbericht, die Zulassungsbescheinigungen (Teil I/Teil II), einen älteren Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, die letzten gesetzlichen Untersuchungsberichte, ältere Fremdgutachten, Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen, Abschlepprechnungen und schadenregulierende Versicherungsschreiben zum Termin der Gutachtenbeauftragung mitbringen. Diese Unterlagen können auch vorab zugemailt und/oder auch später nachgereicht werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder der sogenannte ältere Fahrzeugschein sollten immer im Original vorgelegt werden. Neben Ihren persönlichen Angaben benötige ich auch Angaben zum Schadenverursacher, Verursacherfahrzeug und zum Schadenhergang, weiterhin Angaben zu Ihrem Unfallfahrzeug und Angaben zu Ihrem Rechtsanwalt. Hierfür werde ich Ihnen einen „Fragebogen zum Gutachtenauftrag“ mit einem Vorab-informationsschreiben zumailen. Bitte diesen Fragebogen zur Unfallschadenbesichtigung leserlich ausgefüllt mitbringen und/oder auch ggf. vorab mir​ zumailen. Den ausgefüllten Fragebogen können Sie auch Ihren Rechtsanwalt zur anwaltlichen Geltendmachung Ihres Schadens übersenden. 

In der Regel müssten Sie als unfallgeschädigter Fahrzeugeigentümer bzw. Fahrzeughalter bei der Gutachtenbeauftragung und Unfallschadenerstbesichtigung persönlich anwesend sein. In Ausnahmefällen können auch bevollmächtige Personen bei der Unfallschadenerstbesichtigung Sie vertreten. Vorab werden die Personendaten von den Anwesenden festgehalten und weitere Schritte erläutert. Bei der schriftlichen Gutachtenbeauftragung wird ein bürointernes Telefon-/Auftragsprotokoll ausgefüllt und dem Auftraggeber (AG) zur Unterschrift vorgelegt. Des Weiteren wird ein Formschriftstück, die sogenannte „Auftragserteilung/ Abtretung“ zu mehreren Unterschriften vorgelegt. In meinem hochqualifizierten Sachverständigenbüro werden aus rechtlichen Gründen die Rechnungen immer auf den Auftraggeber ausgestellt.

 

Sobald alle Schritte erläutert und benötigte Unterlagen gesichtet wurden, wird in der Regel die Unfallschadenbesichtigung durchgeführt. Bei der Unfallschaden-besichtigung erfolgen Erörterungen zum Schadenhergang, Schadenumfang, zu unreparierten und reparierten Vorschäden sowie mögliche Schadenüberlagerungen von älteren Schadenereignissen. Bei der Besichtigung werden auch Lackschichtmessungen und gegebenenfalls auch Fahrzeugdiagnoseauslesungen durchgeführt. 


Bei der Gesamtzustandsbetrachtung wird das Fahrzeug rundherum, innen und außen fotooptisch dokumentiert. Hierbei werden beispielsweise die Außen- und Innenansichten, Motorraum, Kofferraum, Räder/Reifen mit Profiltiefenmessung, Instrumententafel, Tachoinstrument mit km-Stand und Kontrollleuchten, Gurtbereiche, Typenschilder, Fahrzeugidentnummern (VIN / FIN), amtliche Kennzeichen mit gesetzlichen Plaketten, Sonderanbauten und -einbauten, unreparierte Vorschäden und erhöhte Lackschichtmessungen fotografiert. 


Anschließend werden der bzw. die Schadenbereiche unter verschiedenen Blickwinkeln, möglichst mit Geometerstäben, Messlinealen und Markierungspfeilen, digitalfotooptisch aufgenommen. Verschmutzte Schadenbereiche werden in Regel vor einer Reinigung fotografiert und anschließend durch mich mit einer leichten Autoshampoowassermischung lappengereinigt. Anschließend geht es in die Detailaufnahmen. Hierbei werden der Schadenbereich gegebenenfalls mit Dellenreflektorspiegel fotografiert und/oder auch Mikroskopaufnahmen gefertigt. Je nach Schadenumfang können auch digitale​ Endoskopaufnahmen und digitale Wärmebildaufnahmen mit einer Wärmebildkamera erstellt werden.


Je nach Besichtigungsort und Schadenumfang müsste gegebenenfalls das Unfallfahrzeug auf einer Hebebühne von unten begutachtet werden. In meiner Kfz-Gutachten-Prüfhalle steht mir eine eigene Hebebühne zur Verfügung. Bei einer Besichtigung in Ihrer Werkstatt wird in der Regel Ihr Fahrzeug - wenn Ihr Fahrzeug nicht schon auf einer Hebebühne steht - durch einen Werkstattmonteur auf einer Werkstatthebebühne angehoben. Selbstredend ist diese Besichtigungsmöglichkeit bei Ihnen vor der Haustüre nicht möglich. Hier ist gegebenenfalls eine sogenannte Nachbesichtigung in meiner Kfz-Gutachten-Prüfhalle und/oder in Ihrer Werkstätte zu vereinbaren. Diese vorgezeichnete Unfallschadenerstbesichtigung dauert in der Regel 1 Stunde. 

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Nach vorbezeichneter Unfallschadenerstbesichtigung können darüber hinaus auch zeitintensive Nachbesichtigungen zur ordnungsgemäßen Schadenfeststellung erforderlich werden. In Regel erfolgen diese Nachbesichtigungen mit Ihrem Einverständnis und nach den folgenden Sachverständigenfeststellungen. Bei erforderlichen Abbaumaßnahmen von Verkleidungsteilen und/oder auch bei Unfallkontaktfeststellungen an Radbereichen und Unfallspuren an Achselementen und Rahmenteilen werden Nachbesichtigungen unumgänglich, weil bei Unfallbeschädigungen an Stoßfängerbereichen die verkleidungs-verdeckten Karosserieblecheunfallbedingte Stauchungsbeschädigungen aufweisen können. Bei Unfallkontaktfeststellungen an Radbereichen und Rädern muss eine sogenannte Feststellungsvermessung auf einem Diagnoseachsmessstand durchgeführt werden. 


In meiner Kfz-Gutachten-Prüfhalle steht Ihnen eine angegliederte Werkstatt mit einer handwerklichen Unterstützung zur Schadenfreilegung zur Verfügung. Im Rahmen der sogenannten Schadenfeststellung kann der Werkstattinhaber für Sie die erforderlichen Verkleidungen kostengünstig aus- und einbauen. Hierbei kann ich eine begleitende Beweissicherung und ordnungsgemäße Schadenfeststellung zur Gutachtenerstellung durchführen. Danach erhalten Sie eine pauschalierte Werkstattrechnung über diese Schadenfeststellungszerlegung. Diese sogenannten Schadenfeststellungskosten können Sie bei Ihrer Schadenregulierung geltend machen.

 
Des Weiteren verfüge ich in meiner Kfz-Gutachter-Prüfhalle über ein büroeigenes mobiles Diagnoseachsmessgerät Beissbarth Easy CCD+ Excellence. Zur hochqualifizierten Unfallschadenbeurteilung kann ich eine eigene sachverständigenseitige Eingangsvermessung​ an Ihrem Fahrzeug in meiner Kfz-Gutachter-Prüfhalle vornehmen. Die Ergebnisbeurteilungen werden in herstellvorgegebenen Diagnoseprotokollen im sogenannten Soll-Ist-Vergleich festgehalten und in meine Beweissicherungsgutachten eingefügt. Die    hochqualifizierte sachverständige Diagnoseachsvermessung wird als Zusatzleistung    in der abschließenden Sachverständigen-Honorarrechnung gesondert dargestellt. 


Die in meiner Kfz-Gutachten-Prüfhalle vorgezeichneten Nachbesichtigungsmaßnahmen können in der Regel nicht unter 2 Stunden erledigt werden. Hier müssten Sie gegebenenfalls ca. 2,5 bis 3 Stunden Wartezeit in Kauf nehmen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in meine Obhut zu geben und zum späteren Zeitraum wieder abzuholen.


Weiterhin besteht die Möglichkeit diese Feststellungsmaßnahmen in Ihrer Werkstatt durchführen zu lassen. Hierzu müssten Sie mir die Werkstatttermine vorab zukommen lassen, um Nachbesichtigungszeiten in Ihrer Werkstatt einzuplanen. Bei der werkstattbedingten Diagnoseachsvermessung müsste ich persönlich anwesend sein, damit ich eine begleitende Beweissicherung und ordnungsgemäße     Schadenfeststellung zur Gutachtenerstellung durchführen kann. Bei Fahrzeugzerlegungen muss ich nicht anwesend sein. Hier reicht es aus, das Fahrzeug im zerlegten Zustand nach zu besichtigen. 


Nachdem ich die vollständigen Beweissicherungen durchgeführt habe, werde ich mit Ihnen offene Fragen abklären. Es erfolgen Erläuterungen zum ordnungsgemäßen Unfallreparaturumfang und/oder zu den verkehrssichernden und betriebssichernden Reparaturmaßnahmen. Dann beginne zeitnah mit der Gutachtenerstellung. 

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