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E-MOBILITÄT

Ihr Ratschlaggeber
Die Elektromobilitätszukunft von alternativen Antrieben der Hybrid-, Elektro- und Wasserstofffahrzeugen

Heute und zukünftig erleben wir die Elektromobilität, Sie als Fahrer/in eines elektrifizierten Hybrid-, Elektro- und/oder Wasserstofffahrzeuges und ich als Ihr anerkannter BVSK-Sachverständiger für Fahrzeuge mit Elektroantrieb/Hochvolt mit den Qualifizierungsstufen 2S + 3S. Als erster freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger und anerkannter BVSK-Kfz-Sachverständiger besitze ich die Qualifizierung nach der DGUV-Information 209-093 über die anerkannte TAK-Schulungs- und Prüfungsqualifikation „Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen - Schwerpunkt Nutzfahrzeuge“ mit der Qualifizierungsstufe 3S …“. Somit werde ich eine entscheidende Schlüsselrolle bei den zukünftigen Unfallschadenbegutachtungen von E-Fahrzeuge einnehmen.  

 

In Deutschland und Europa werden immer mehr E-Fahrzeuge mit den alternativen Hochvolt-Antriebstechnologien zugelassen. Aufgrund politisch vorangetriebener klimaschutzorientierter Energie- und Verkehrsziele werden immer mehr E-Fahrzeuge das Straßenverkehrswesen beherrschen. Hierbei werden unweigerlich auch E-Fahrzeuge in Unfallschadenereignisse verwickelt. Somit müssen die E-Fahrzeuge mit Hochvoltelektroantrieb auch qualifiziert begutachtet und unfallrepariert werden.

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Vorsicht bei unqualifizierten Begutachtungen und Unfallreparaturen

Nicht jeder Sachverständige ist befähigt qualifizierte Gutachten über Hochvoltfahrzeuge (HV-Fahrzeuge =E-Fahrzeuge) mit Hybrid-, Elektro- und Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenantriebe zu erstatten! Aber auch nicht jede nichtmarkengebundene und/oder markengebundene Kfz-Werkstätte kann und/oder darf im Unfallreparaturalltag unfallbeschädigte Hochvolt-Fahrzeuge reparieren. Auch die sogenannten Karosserie- und Lackierfachbetriebe können hier eingeschränkt sein. Alle Hochvoltfahrzeuge (HV-Fahrzeuge=E-Fahrzeuge) mit Hybrid-, Elektro- und Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenantriebe unterliegen den unfallgesetzlichen- und/oder auch den fahrzeugherstellerspezifischen Vorgaben mit den höchsten Sicherheitsanforderungen gegen elektrische Gefährdungen und den tagesaktuellen Herstellerreparaturrichtlinien.

Leider liest man im Internet schriftliche Darstellungen, die aus sachverständiger Sicht nicht den Elektromobilitätsrichtlinien entsprechen. Hier gibt es viel zu viele selbsternannte Experten und/oder auch nach Wochenendseminaren ernannte Sachverständige, die wenige und/oder keine qualifizierte Fach- und Sachkenntnisprüfungen nach der DGUV-Information 209-093 nachweisen können.

 

Angaben auf Internetseiten, klingen zwar gut, sind aber immer wieder, wegen Qualitätsunterschieden, nicht geprüften und fehlerhaften Textbausteinen und/oder auch durch falsche Behauptungen mit Vorsicht zu genießen. Seien Sie stets skeptisch und bitte prüfen Sie genau, welchen Sachverständigen Sie beauftragen! Vor Ihrer Gutachtenbeauftragung sollten Sie jederzeit die Fachkundigkeit der E-Mobilitäts- und Hochvoltbefähigung mit den Qualifizierungsstufen 2S + 3S überprüfen. Bitte lassen Sie sich die Prüfungszertifikate und die Prüfungsurkunden der anerkannten Sachverständigenverbände vorlegen.

 

Unabdingbare Hilfsmittel für die Tätigkeit des hochqualifizierten BVSK-Sachverständigen für Fahrzeuge mit Elektroantrieb/Hochvolt mit den Qualifizierungsstufen 2S + 3S sind auch modernste und OEM-anerkannte Diagnosemittel, Absperrmittel, Kennzeichnungen, Hinweiswarnschilder, persönliche Hochvolt-Schutzausrüstung, isolierte HV-Werkzeuge und diverse HV-Messgeräte.

 

Dabei spielt auch der sichere Umgang mit Hochvoltanlagen eine große Rolle. Die Gewährleistung von Sicherheit und Zuverlässigkeit von Hochvoltsystemen in den HV-Fahrzeugen ist eine der Pflichtaufgaben, die erbracht werden muss. Die Überprüfung der Spannungsfreiheit, Isolationswiderstandsmessung und Potentialausgleichsmessung sind Pflichtmessungen für Wartungs- und Unfallreparaturen von HV-Fahrzeugen. Somit verfüge ich über ein mobiles AVL DiTEST MDS 188 Diagnoseauslesegerät mit einem Hochvolt Messmodul AVL DiTEST HV Safety 2000 und aktuellen Software-Updates. Auch eine persönliche Hochvolt-Schutzausrüstung, spezielle isolierte HV-Werkzeuge in einer mobilen Werkzeugsystemkiste, diverse HV-Messgeräte, Digitalendoskope und eine spezielle Wärmebildkamera Bosch GTC 600 C zum Erkennen von inneren Hochvoltbatteriebeschädigungen mit resultierender negativer Hitzeentwicklung halte ich zur Begutachtung vor.

Achtung: Wichtiger Hinweis

Bei einer Begutachtung zur unfallbedingten Schadensermittlung und/oder zu sonstigen Beweissicherungszwecken dürfen Sachverständige nur Feststellungsspeicherungen mit Auslese-, Diagnose-, Prüf-, und Vermessungsarbeiten, labortechnische Probeentnahmen und kleinere Zerlegungs-, Reinigungs- und Versuchsmaßnahmen vornehmen. Größere Zerlegungsarbeiten, Reparaturen, Einstellungen, Erneuerungen, Lackierungen und Fehlerspeicherlöschungen müssen in einer Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.

Wie müssen Kfz-Werkstätten, Sachverständige und sonstige Personen gerüstet sein?

Hochvoltfachkundige müssen nach der DGUV-Information 209-093 eine anerkannte Fachschulung durchlaufen und eine abschließende Prüfung zur Zertifizierung bestehen. Hierbei wird entsprechendes Fachwissen vermittelt, um sicher an Hochvoltelementen arbeiten zu können, die Gefahrenpotenziale abschätzen zu können und um geeignete Schutzmaßnahmen anzuwenden und durchzuführen.

 

Bei modernen HV-Fahrzeugen liegt die Spannung in den HV-Systemen zwischen ca. 100 Volt bis ca. 900 Volt (AC/DC) mit steigender Zukunftstendenz. Bei Spannungen dieser Größenordnungen spricht man bei HV-Systemen/HV-Fahrzeugen > 30 Volt Wechselspannung (AC) und/oder > 60 Volt Gleichspannung (DC). Bei HV-Systemen/HV-Fahrzeugen sind diese Spannungen bei direktem und/oder indirektem Kontakt (Lichtbogenbildung) gesundheits- und lebensgefährlich einzustufen. 

 

Hinzu kommt bei modernen HV-Fahrzeugen mit Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenantrieb ein weiteres Gefahrenpotenzial des Wasserstoffes und dessen Wasserstoffspeichersystemen. Wasserstoff ist hochentzündlich und wird in den Wasserstoffbehältern unter Hochdruck bis ca. 700 bar gespeichert.    

Nachfolgend werden potenzielle Gefahren verständlich aufgeführt:

Bei Unfällen, unsachgemäßen Reparaturen und unsachgemäßen Handhabungen können von den Hochvoltkomponenten der HV-Fahrzeuge folgende Gefährdungen ausgehen.

  • Elektrische Gefährdung

  • Chemische Gefährdung

  • Selbstentzündung

  • Brand-/Explosion

  • Umweltverschmutzung

 

Von welchen HV-Fahrzeugkomponenten gehen potenzielle Gefahren aus?

 

  • Fahrzeug-Ladeanschluss, Fahrzeugladekabel und Ladesäulen

  • Fahrzeug-Wasserstoff-Füllanschluss und Wasserstoff-Tanksysteme (Tankstelle)

 

Hierbei sind in erster Linie Sie als Fahrer/in und/oder Fahrzeughalter/in eines elektrifizierten Hybrid-, Elektro- und/oder Wasserstofffahrzeugs involviert. Hier sind die Bedienungsunterlagen des entsprechenden HV-Fahrzeugs einzusehen und die Bedienungs- und Sicherheitshinweise sowie alle Gefahrenkennzeichnungen zu beachten. Auch aus den sogenannten Rettungskarten können Sie erste Hinweise entnehmen und sich grundlegende Übersichten über die HV-Fahrzeugkomponenten verschaffen. Die fahrzeugindividuellen Rettungsdatenblätter können Sie bei Ihrem Fahrzeughändler erfragen und/oder auf den entsprechenden Hersteller-Internetseiten farbig herunterladen. Bitte für Notfälle das fahrzeugindividuelle Rettungsdatenblatt zu Ihren Bedienungsunterlagen im Fahrzeughandschuhfach ablegen und/oder an die Fahrersonnenblende rutschfest anheften.      

 

  • Hochvoltbatterie mit orangefarbigen Anschlüssen und Abdeckungen

  • Sämtliche Hochvoltkomponenten mit orangefarbigen Anschlüssen

  • Hochvoltkondensatoren im Inverter (Umformer/Wechselrichter)

  • Sämtliche orangefarbige Hochvoltkabelstränge und HV-Stecker

  • Sämtliche Hochvoltgehäuse mit gelbschwarzen Hochvolt-Symbolaufklebern

  • Wasserstoffspeichersysteme mit Wasserstofftanks und Sicherheitsventilen

 

Aufgrund des Vorstehenden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sachverständige qualifizierte Fach- und Sachkenntnisprüfungen der Qualifizierungsstufen 2S gemäß der DGUV-Information 209-093 nachweisen müssen, um eigenständig verunfallte HV-Fahrzeuge begutachten und beurteilen zu können. Die „anerkannten BVSK-Sachverständigen für Fahrzeuge mit Elektroantrieb/Hochvolt“ haben die mindestgeforderte Qualifizierungsstufe 2S mit einer Fach- und Sachkenntnisprüfung nachgewiesen.

 

Auch alle Mitarbeiter/innen von nichtmarkengebundenen und/oder markengebundenen Kfz-Werkstätten sowie gewerbliche Bergungs- und Abschleppunternehmen müssen eine angemessene Schulung und/oder qualifizierte Zertifizierung mit Fach- und Sachkenntnisprüfungen erhalten. Nur durch diese Qualifizierungsmaßnahmen können diese Personen mit entsprechendem Fachwissen die Gefahren beurteilen, angemessene und erforderliche Schutzmaßnahmen einleiten und gefahrensicher an entsprechenden HV-Komponenten arbeiten, prüfen und diese instandsetzen.  

Welche Service-Qualifikationsstufen sind für HV-Fahrzeug-Arbeiten vorgeschrieben?

Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter/innen eines Autohauses, Sachverständigenbüros und der gewerblichen Bergungs- und Abschleppunternehmen entsprechend einer Betriebstätigkeit beurteilt werden. Welcher/e Mitarbeiter/in hat welchen Tätigkeitskontakt zu verunfallten HV-Fahrzeugen? Hierbei kann in erster Regel zwischen „Fahrzeugbedienung“ und „Fahrzeugarbeiten“ an HV-Fahrzeugen unterschieden werden.

 

Beispielsweise kann ein kaufmännischer Mitarbeiter ein HV-Fahrzeug auf dem Werkstattgelände rangieren und zum Verkauf vorstellen. Auch ein leicht verunfalltes und fahrfähiges HV-Fahrzeug kann ein kaufmännischer Mitarbeiter auf dem Werkstattgelände rangieren. Diese Tätigkeiten fallen schon unter das „Fahrzeugbedienen“ und erfordern eine „Service-Qualifikationsstufe S: Sensibilisierte Person“.

 

Bei dem leicht verunfallten und fahrfähigen HV-Fahrzeugen müssen Mitarbeiter/innen mit einer „Service-Qualifikationsstufe S: Sensibilisierte Person“ wissen, dass ein verunfalltes HV-Fahrzeug immer zuerst durch eine fachkundige Person mit Qualifikation der Stufe 2S oder 3S beurteilt und freigegeben werden muss. Die Voraussetzung für Fahrzeugrangieren und jegliche Arbeiten an verunfallten HV-Fahrzeugen ist immer eine vorherige Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person mit Qualifikation der Stufe 2S oder 3S.

 

Auch allgemeine Arbeiten, Wartungsarbeiten und einfache Lackier- und/oder Karosseriearbeiten an HV-Fahrzeugen können dann von allen Mitarbeiter/innen ausgeführt werden, wenn diese über die „Service-Qualifikationsstufe 1S: Fachkundig unterwiese Person (FUP)“ verfügen. Auch allgemeine Arbeiten ohne HV-Komponenten dürfen immer nur dann erfolgen, wenn auch eine fachkundige Person mit der Qualifikationsstufe 2S (FHV) verfügbar ist, denn diese fachkundige Person (FHV) ist für Arbeiten an HV-Komponenten im spannungsfreien Zustand ausgebildet und qualifiziert.

  

Wird eine Unfallbegutachtung eines verunfallten HV-Fahrzeugs beauftragt und durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen eigenständig begutachtet, dann muss der hochvoltqualifizierte Kfz-Sachverständige eine mindestgeforderte Qualifizierungsstufe 2S mit einer Fach- und Sachkenntnisprüfung nachweisen. Kann ein beauftragter Kfz-Sachverständiger keine mindestgeforderte Qualifizierungsstufe 2S nachweisen, dann muss ein  Werkstattmitarbeiter mit der mindestgeforderten Qualifizierungsstufe 2S, diesen nicht hochvoltqualifizierten Kfz-Sachverständigen bei der Unfallschadenaufnahme begleiten.

   

Des Weiteren benötigen auch Fahrer/innen von Abschleppfahrzeugen der gewerblichen Bergungs- und Abschleppunternehmen eine mindestgeforderte Qualifizierungsstufe 2S. Nur mit der Qualifizierungsstufe 2S dürfen die Fahrer/innen von Abschleppfahrzeugen verunfallte und/oder beschädigte HV-Fahrzeuge spannungsfreischalten und entsprechend mit Schutzeinrichtungen transportieren. Weiterhin müssen autorisierte Abschleppfahrzeugfahrer/innen eine persönliche Hochvolt-Schutzausrüstung, isolierte HV-Werkzeuge, diverse HV-Messgeräte, Absperrmittel und eine Sicherheitshülle für einen sicheren Transport von HV-Fahrzeugen mitführen.

Welche Qualifikationsstufen werden nach DGUV-Information 209-093 konkret verlangt?

Bei einer Vielfalt an HV-Fahrzeugen mit unterschiedlichen Elektroantrieben werden die Tätigkeits- und Handlungsempfehlungen immer anspruchsvoller.

 

Insbesondere auf nachfolgende Tätigkeitspunkte:

 

  • Instandsetzungen / Inspektionen

  • Unfallaufnahmen / Gutachten

  • Karosserieinstandsetzungen

  • Fahrzeuglackierungen

  • Beschädigte HV-Komponenten

  • Fehlersuche und Reparaturen

  

Die verantwortlichen Unternehmer und Unternehmerinnen von Werkstätten müssen für die Instandsetzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in Werkstätten nach § 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe treffen.

Aufstellung der Qualifikationsstufen nach DGUV-Information 209-093
Weitere Pflichten und Hinweise nach DGUV-Information 209-093

Eine der ersten und obersten Pflichten liegt bei der Unfallverhütung und unterliegt den verantwortlichen Unternehmern und Unternehmerinnen von Werkstätten, Autohäuser, Sachverständigenbüros und den gewerblichen Bergungs- und Abschleppunternehmen. Hierbei sind sämtliche Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln im Werkstattbereich einzuleiten und umzusetzen. Es sind entsprechende Arbeitsbereiche sowie sogenannte Quarantänestellplätze für HV-Fahrzeuge mit Absperrmitteln, Kennzeichnungen, Hinweiswarnschilder und spezielle HV-Fahrzeug-Löschdecken einzurichten. Auch die persönliche Hochvolt-Schutzausrüstung, isolierte HV-Werkzeuge und diverse HV-Messgeräte sind vorzuhalten. Es ist auch unerlässlich, dass sich Mitarbeiter/innen und verantwortliche Fachkundige an geltende Vorgaben und Richtlinien halten. Des Weiteren müssen die Mitarbeiter/innen und die verantwortlichen Fachkundigen an regelmäßigen Weiterbildungsschulungen teilnehmen und die tagesaktuellen Informationen verschiedener Automobilhersteller zum Fahrzeugmodell berücksichtigen.

Weitere Hinweise zu Unfallreparaturen von modernen Elektromobilitätsfahrzeugen

Bei modernen Fahrzeugen und/oder Hochvoltfahrzeugen stellt sich nach äußerlich, leichteren Unfällen häufig die Frage, ob ein Schaden an der Fahrzeugstruktur vorliegt, der auch den Einsatz eines elektronischen Richtsystems bei der Instandsetzung erfordert. Ursache hierfür ist, dass heutige Hochvoltfahrzeuge zunehmend großflächige Schutzverkleidungen im Unterbodenbereich der HV-Batterien besitzen, welche die augenscheinlichen Sichtprüfungen erschweren. Auch durch den Einsatz von Multi-Material-Karosserien werden die Preise für Fahrzeug-Ersatzteile und Unfallreparaturen erheblich nach oben schnellen.

 

In der Karosseriefertigung mit sogenannten Großgussteilen werden zwar die Herstellerproduktionskosten gesenkt, aber dadurch die unfallbedingten Unfallschadeninstandsetzungen erheblich verteuern. Bei dem Einsatz von Multi-Material-Karosserien werden auch großflächige Aluminiumgussteile verwendet, die bei Stauchungsverformungen zu Rissbildungen neigen. Diese Rissbildungen entstehen auch bei unfallbeschädigten Fahrzeugpartien, die auf der elektronischen Richtbank rückverformt werden müssen. Betroffene Schadenbereiche mit Großgussteilen müssen also immer freigelegt, geprüft und somit die Hochvoltbatterien und auch ggf. weitere HV-Komponenten ausgebaut und auf äußerliche Stauchungsschäden beurteilt werden. Die Aluminiumgussteile müssen erneuert werden.  

 

Hierdurch wird auch eine 3D-Karosserievermessung, z. B. mit dem Spanesi 3D-Karosseriemessystem, nach den Herstellervorgaben zwingend erforderlich. Zudem können durch weit in die Struktur reichende und verzweigte Energie-Lastpfade Sekundärverformungen an von außen nicht sichtbaren Karosserieteilen entstehen.

Weitere aktuelle Hinweise zu modernen Elektromobilitätsfahrzeugen finden Sie auf meiner Facebook Seite...

Meine Prüfungsurkunden gemäß DGUV-Information 209-093
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