Qualifikation
IfS-Zertifizierung / Personenzertifizierungsstelle DIN EN ISO/IEC 17024
Die IfS-Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen erfolgt nach einheitlichen Kriterien entsprechend der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024.
Die IfS-Zertifizierungen sind auf Grundlage der angebotenen Zertifizierungsprogramme zeitlich befristet. Um die IfS-Zertifizierung weiter aufrecht zu erhalten und die Kompetenz der zertifizierten Personen zu bestätigen, ist eine Rezertifizierung erforderlich. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der positive Abschluss aller durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und die weiterhin uneingeschränkt vorliegende persönliche Eignung.
Die Zertifizierungsstelle (IfS Zert) kann die Rezertifizierungsprüfung in Form eines bis zu einstündigen Fachgesprächs (mindestens 30 Minuten) oder einer einstündigen schriftlichen Prüfung analog zur Erstzertifizierungsprüfung durchführen. Zur Erneuerung des Zertifikats sind 70 % der erreichbaren Punkte erforderlich. Werden diese 70 % bei der schriftlichen Prüfung nicht erreicht, ist die zusätzliche Teilnahme an einem Fachgespräch zwingend notwendig.
Prüfungsinhalt sind aktuelle fachliche Neuerungen im Bereich des Kfz-Sachverständigenwesens und des damit verbundenen fachlichen Anforderungsprofils. Zusätzlich können auch Sachverständigenleistungen, die vorher vom Rezertifizierungskandidaten angefordert wurden, in die Gesamtbewertung einbezogen werden.
Eine Teilnahme am Fachgespräch bzw. der schriftlichen Prüfung kann entfallen, sofern der Sachverständige die geforderten Weiterbildungstage nachgewiesen hat, die Überwachungen der Gutachten (Überprüfung unmittelbar vor der Rezertifizierung) „überdurchschnittlich“ abgeschlossen werden konnten und keine berechtigten Beschwerden gegen den Sachverständigen vorliegen.
Der Kfz-Sachverständige Peter Eckardt hat mehrfach das IfS-Zertifizierungsprogramm überdurchschnittlich abgeschlossen. „Die Zertifizierungsstelle der IfS GmbH für Sachverständige bescheinigt Herr Peter Eckardt den Nachweis der Kompetenz als zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“ und ist somit berechtigt den nachfolgenden Titel zu führen.
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Zertifizierter Sachverständiger „IfS-Zert“ für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, IfS GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024
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Meine IfS-Zertifikate mit der Nr. 011728 [ansehen]
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IfS-Anforderungsprofil des Kfz-Sachverständigen für Schäden und -bewertung [ansehen]
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IfS-Informationen/Bedingungen zur Zertifizierung des Kfz-Sachverständigen [ansehen]
Standartisierung von Qualifikationsanforderungen
Seit seiner Gründung befasst sich das IfS mit der Entwicklung und Standardisierung von fachlichen Voraussetzungen und Überprüfungsrichtlinien in zahlreichen Sachgebieten. Damit unterstützt das IfS die Bestellungskörperschaften (Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern) bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde für die Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Es sorgt zudem mit dafür, einen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard von Sachverständigen zu fördern.
Europaweit einheitliche Standards
Das IfS hat frühzeitig die Weichen für europaweit einheitliche Standards im Sachverständigenwesen gestellt. Das IfS arbeitet europäisch und international aktiv in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern, u. a. in EuroExpert und im internationalen Zertifizierungs- und Akkreditierungssystem. Ziel ist es, europäische und internationale Standards zu kompatibilisieren, um das deutsche Sachverständigenwesen für europäische und internationale Märkte weiter wettbewerbsfähig zu gestalten. In immer mehr gesetzlichen Regelungen wie auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich hat das europäische System der Akkreditierung und Zertifizierung zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen und Zertifikaten Einzug gehalten. Daher bietet das IfS mit seiner von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle (IfS-Zert) eine international be- und anerkannte Qualifizierung an.
Förderung des Sachverständigenwesens
Das IfS setzt sich insbesondere dafür ein, das qualifizierte Sachverständigenwesen zu fördern. Im Vordergrund stehen die Zusammenarbeit und der Meinungsaustausch unter den Sachverständigen sowie zwischen Sachverständigen und ihren Auftraggebern (hier auch die Justiz), Bestellungskörperschaften, Sachverständigen-Organisationen und - verbänden. Um den Qualitätsstandard der Sachverständigen-Tätigkeit auf einem hohen Leistungsniveau zu halten, vergibt das IfS z. B. Forschungsaufträge und wertet die Ergebnisse anschließend für die Praxis aus. Zusätzlich erarbeitet das Institut Vorschläge und Verfahren, um die Qualifikation von Sachverständigen zu beurteilen.
Träger und Mitglieder des IfS
Das IfS hat eine einmalige und weit gefächerte Mitgliederstruktur. Getragen wird es von ca. 180 Institutionen aus allen Bereichen des Sachverständigenwesens. Die Bestellungskörperschaften (Architekten- und Ingenieurkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern) und ihre Dachorganisationen gehören ebenso zu den Mitgliedern wie Sachverständigenverbände (z. B. der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. -BVSK-) und Prüforganisationen. Unterstützt wird das IfS zusätzlich durch die Mitarbeit der Versicherungswirtschaft und fördernden Einzelmitgliedern. Die Mitglieder profitieren gleichermaßen vom IfS als erstrangiger Kompetenzstelle, die als Bindeglied zwischen Kammern, Verbänden, Organisationen und ihren Sachverständigen und Auftraggebern funktioniert
Aufgaben und Ziele der IfS Zert des Institut für Sachverständigenwesen
IfS Zert ist die Zertifizierungsstelle des IfS und ist in der IfS GmbH für Sachverständige organisiert. Die Zertifizierungsstelle ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert und unterliegt der ständigen Aufsicht der DAkkS. Mit derzeit über 1.000 zertifizierten Sachverständigen ist die IfS Zert Marktführer bei der qualifizierten Zertifizierung im Bereich Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
Die Zertifizierungsstelle versteht, dass die Unparteilichkeit ihrer Aktivitäten eine wesentliche Grundlage dafür ist, Vertrauen bei Antragstellern, Kandidaten und zertifizierten Personen sowie deren Arbeit- und Auftraggebern zu erzeugen. Mögliche Interessenkonflikte werden so gehandhabt, dass die Objektivität und Fairness der Zertifizierungstätigkeiten stets sichergestellt sind.
Ziel der IfS-Zertifizierung ist es, eine hochwertige Qualifizierung von Sachverständigen durch ein anspruchsvolles, faires und transparentes Qualifizierungssystem zu unterstützen, das europaweit be- und anerkannt ist.
Die Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen durch IfS Zert erfolgt nach einheitlichen Kriterien und orientiert sich bei den inhaltlichen und formalen Qualifikationskriterien an den Anforderungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Mit Blick auf den europäischen Markt fördert IfS Zert (auch im europäischen Ausland) die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten auf der Basis gleichwertiger Kriterien. Dabei wird auch die Kompatibilisierung der Sachkundenachweise nationaler Anerkennungssysteme als Basis für ein europäisches Sachverständigenwesen gefördert. Dies gilt vor allem für die öffentliche Bestellung und Vereidigung.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen (IfS) / www.ifsforum.de
Aufgaben und Ziele der IfS-Zertifizierungsgesellschaft
Der Zertifizierungsservice (IfS-Zert) der IfS GmbH für Sachverständige hat sich zum Ziel gesetzt, das Sachverständigenwesen im Bereich der Qualitätssicherung sach- und fachkundig zu unterstützen. Dies geschieht durch einheitliche Prüfung von Sachverständigen für den gesamten Wirtschaftsraum der Europäischen Union.
Die Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen erfolgt nach einheitlichen Kriterien entsprechend der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Ausdruck eines positiv verlaufenen Zertifizierungsverfahrens ist ein für die jeweilige Person ausgestelltes Zertifikat, für dessen breite Anerkennung sich die Zertifizierungsstelle einsetzt.
Zur Erreichung der Ziele des gemeinsamen europäischen Markts fördert die Zertifizierungsstelle (auch im europäischen Ausland) die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten auf der Basis gleichwertiger Kriterien für die Erteilung der Zertifikate. Dabei wird ebenfalls die Kompatibilisierung der Sachkundenachweise nationaler Anerkennungssysteme als Basis für ein europäisches Sachverständigenwesen gefördert. Dies gilt vor allem für die öffentliche Bestellung und Vereidigung.
Einziger Gesellschafter der im April 1995 gegründeten Zertifizierungsstelle ist das Institut für Sachverständigenwesen e.V. Der Verein hat sich innerhalb seiner über 45-jährigen Tradition zunehmend als Sachverständigenforum entwickelt. Das Institut fördert den Meinungsaustausch unter den Sachverständigen, zwischen den Sachverständigen und ihren Auftraggebern, den verschiedenen Bestellungsbehörden, Sachverständigenorganisationen und -verbänden. 1993 hat die Mitgliederversammlung dem Institut die Aufgabe übertragen, eine Zertifizierungsstelle zur Zertifizierung von Sachverständigen einzurichten. Damit agiert das Institut schon heute im europäischen Umfeld und eröffnet europäische Perspektiven für das deutsche Sachverständigenwesen.
In der gegenwärtigen Wettbewerbsentwicklung wird zunehmend eine Bestätigung der persönlichen und fachlichen Qualität des Sachverständigen durch unabhängige Dritte (Zertifizierungsstellen) verlangt, um Vertrauen bei den Auftraggebern bereits auf nationaler Ebene zu schaffen. Dieses Vertrauen bei Auftraggebern in die Kompetenz der von der IfS GmbH für Sachverständige überprüften und zertifizierten Sachverständigen aufzubauen und damit qualifizierten Sachverständigen durch das Zertifikat Wettbewerbsvorteile zu ermöglichen, ist Ziel des Zertifizierungsservices.
Die Gesellschaft hat in mehreren Akkreditierungsverfahren bei der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) ihre Kompetenz und Unabhängigkeit bewiesen und wurde von der TGA als erste Personalzertifizierungsstelle für Sachverständige akkreditiert. Die TGA ist innerhalb des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR) eine Stelle für Akkreditierungen im gesetzlich nicht geregelten Bereich. Die Zertifizierungsstelle wird durch jährliche Audits von der TGA überwacht und trägt sich aus den Einnahmen der durchgeführten Zertifizierungen ohne das Ziel zu verfolgen, Gewinne zu erwirtschaften. Mittlerweile ist die Zertifizierungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert und unterliegt der ständigen Aufsicht der DAkkS.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen (IfS) / www.ifsforum.de
Vertrauen ist gut, qualifiziert ist besser. Besondere Qualifikation der öffentlich bestellten und IfS-zertifizierten Sachverständigen.
Wird eine unabhängige, unparteiische und fachlich fundierte sachverständige Leistung benötigt, ist es ratsam, einen öffentlich bestellten und vereidigten oder IfS-zertifizierten Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Diese Sachverständigen verfügen über eine besonders hohe und geprüfte Qualität.
In Deutschland existiert kein Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige, das ihre Rechte und Pflichten festschreibt. Auch die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt und kann von jedem genutzt werden, der sich für kompetent und sachverständig hält. Fachliche und persönliche Anforderungen für diese Sachverständigen sind nicht allgemeinverbindlich geregelt, sodass unterschiedlich qualifizierte und teilweise sogar unseriöse Kfz-Sachverständige auf dem Markt tätig sind. Schwierig wird es dann, einen fachlich und persönlich kompetenten Kfz-Sachverständigen zu finden - nicht zuletzt auch wegen des unüberschaubaren Angebots in diesem Bereich. Hinzu kommt, dass die Qualifikation von selbst ernannten Kfz-Sachverständigen oft nicht nachgewiesen ist.
Öffentlich bestellte und IfS-zertifizierte Kfz-Sachverständige unterliegen im Gegensatz zu sogenannten "freien" oder selbst ernannten Sachverständigen einem Regelwerk, das ihre Rechte und Pflichten festlegt und fachliche Anforderungen definiert. In den Sachverständigenordnungen der Bestellungskammern (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Ingenieur- und Landwirtschaftskammern) wie auch in den IfS-Zertifizierungsbedingungen sind Anforderungen an die Sachverständigen festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von den Kammern, bzw. dem IfS überwacht - Verstöße mit den erforderlichen Maßnahmen verfolgt.
Um öffentlich bestellt oder zertifiziert werden zu können, müssen Kfz-Sachverständige ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen. Hierbei werden hohe Maßstäbe angesetzt, die bereits bei der Antragstellung die "Spreu vom Weizen trennt". Die Fähigkeit, Gutachten und andere sachverständige Leistungen zu erbringen, wird hier ebenso überprüft wie fachliche und auch rechtliche Kenntnisse. Neben den fachlichen Anforderungen müssen diese Sachverständigen auch persönlich integer sein - es dürfen keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen der Kammern und die Zertifizierungsbedingungen für Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung bilden die Grundlage für das nachzuweisende fachliche Anforderungsprofil.
IfS-zertifizierte Kfz-Sachverständige haben die Pflicht, regelmäßige Qualitätsnachweise gegenüber einer unabhängigen Stelle (IfS) zu erbringen und grenzen sie sich somit von den selbst ernannten Sachverständigen ab. Diese unterliegen keinen Reglements und ihre fachliche und persönliche Kompetenz wird nicht durch eine unabhängige Stelle überprüft und überwacht.
Eine weitere Qualitätssicherungsmaßnahme ist die Bestellung/Zertifizierung für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre). Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen diese Sachverständigen erneut ihre fachliche Kompetenz nachweisen, um wiederbestellt oder rezertifiziert zu werden. Es wird dabei auch geprüft, ob sie sich regelmäßig weitergebildet haben - denn die Pflicht zur Weiterbildung ist ebenfalls in den Sachverständigenordnungen und den Zertifizierungsbedingungen verankert. Mit einem IfS-zertifizierten Kfz-Sachverständigen sind Sie wegen seiner geprüften Qualität mit Sicherheit gut beraten, da Kontrolle und Qualifikation hier vereint sind.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen (IfS) / unfallexpert.de / www.ifsforum.de
Die Initiative des Institutes für Sachverständigenwesen (IfS)
Rechte und Pflichten sowie fachliche Anforderungen an Kfz-Sachverständige sind nicht in einem Berufsgesetz festgeschrieben. Die Qualifizierung bei selbst ernannten Sachverständigen wird nicht geprüft und überwacht. Gerade im Bereich der Kfz-Schadensbeurteilung besteht aber ein hohes Bedürfnis des Marktes an Kfz- Sachverständigen mit geprüfter und anerkannter Qualität.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich bereits 1985 für einheitliche Qualifizierungsstandards bei Kfz-Sachverständigen ausgesprochen. Mit der erneuten Empfehlung 2003 hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig eine einheitliche Qualifizierung für Kfz-Sachverständige ist.
Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS), Köln, hat daher gemeinsam mit den maßgeblichen Sachverständigenverbänden, den großen Sachverständigenorganisationen und der Versicherungswirtschaft inzwischen über 1.100 Kfz-Sachverständige nach gleichen Standards zertifiziert. Diese gewährleisten eine hohe fachliche Kompetenz und persönliche Zuverlässigkeit. Zusammen mit den öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen der Handwerks-, Ingenieurkammern sowie Industrie- und Handelskammern stehen dem Markt, also insbesondere dem Verbraucher, etwa 2.000 Kfz-Sachverständige mit hoher Qualifikation zur Verfügung.
Das IfS hat damit erstmals erreicht, Organisationen mit Kfz-Sachverständigen verschiedener Interessengruppen der Wirtschaft zu "bündeln" und an einheitliche Qualitätsstandards zu binden. Somit wird eine weitreichende Akzeptanz dieser Qualifizierung bei allen beteiligten Kreisen erreicht und zugleich dem Verbraucher und den Unternehmen ein kompetenter Sachverständiger angeboten.
Mit dieser Eigeninitiative der Wirtschaft ist es gelungen, die Qualifizierungssysteme der Zertifizierung und öffentlichen Bestellung als herausragende und bevorzugte Nachweise der besonderen Sachkunde im Kfz-Sachverständigenbereich zu etablieren. Damit ist der Forderung des Deutschen Verkehrsgerichtstages nach qualifizierten Sachverständigen erfolgreich nachgekommen worden - auch ohne eine staatliche Regulierung des Sachverständigenmarktes.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen (IfS) /unfallexpert.de/www.ifsforum.de
Weitere Detailinformationen finden Sie unter: www.ifsforum.de
Aufgaben und Ziele des Institut für Sachverständigenwesen (IfS)
Warum qualifiziert und IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger?
BVSK / F.I.E.A
BVSK-Anerkennungen nach erfolgreichen Sachverständigenprüfungen
„Der Kfz-Sachverständige Peter Eckardt legte vor den Ausschuss für Technik und Rechtsfragen (ATR) des BVSK die Prüfung zum anerkannten Sachverständigen des BVSK erfolgreich ab.“ und ist somit berechtigt den nachfolgenden Titel zu führen.
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Anerkannter Kfz-Sachverständiger des BVSK und der F.I.E.A. für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Aufbauend auf die vorgenannte BVSK-Anerkennungsprüfung hat der BVSK in Zusammenarbeit mit anerkannten Partnerbildungsstätten umfangreiche Qualifizierungsprogramme für prüfungserforderliche und hochqualifizierte BVSK-Spezialgebiete entwickelt.
BVSK-Kfz-Sachverständiger für historische Fahrzeuge
Der Oldtimer ist nicht nur ein automobiles Kulturgut, sondern oft auch spannendes Hobby und nicht zuletzt auch eine Kapitalanlage, die es zu pflegen gilt.
Der Erwerb eines Oldtimers ist naturgemäß mit Risiken behaftet, welche man allerdings mit entsprechendem Sachverstand minimieren kann. Wer bereits bei der Suche nach einem Oldtimer einen Experten einschaltet, vermeidet in der Regel später teure Überraschungen.
Der Markt der Oldtimer- und Liebhaberfahrzeuge ist in den letzten Jahren immens gewachsen.
Aus diesem Grund hat der BVSK 2010 die Anerkennung des Sachverständigen für historische Fahrzeuge eingeführt. Die Anerkennung erhält nur, wer eine entsprechende Fachkundeprüfung ablegt und Gutachten aus diesem Bereich einreicht hat. Auch bei der Wertermittlung des Oldtimers sind qualifizierte Oldtimersachverständige unverzichtbar.
Die meisten anerkannten Oldtimersachverständigen des BVSK sind auch Partner der zwei marktführenden Oldtimerbewertungsorganisationen.
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Vom BVSK anerkannter Sachverständiger für historische Fahrzeuge
BVSK-Kfz-Sachverständiger für Lackschäden
Kaum ein Bereich in der Fahrzeugtechnik hat sich derartig dramatisch verändert, wie der Bereich der Fahrzeuglackierung.
Umweltanforderungen genauso wie die Zusammensetzung hochmoderner Lacke in einer unglaublichen Vielzahl von Farbtönen stellen den Reparaturbetrieb und den Lackierbetrieb vor enorme Herausforderungen.
Dies gilt in gleicher Weise für Sachverständige, die sich mit dem Aufwand der Lackierung nach einem Unfallschaden befassen müssen oder für Fragestellungen bspw. zum Thema Verschmutzungen auf dem Lack.
Bereits in den 1990er Jahren hat der BVSK eine spezielle Ausbildung für den Lacksachverständigen definiert. Die Lacksachverständigen des BVSK qualifizieren sich darüber hinaus durch Fort- und Weiterbildung zu den aktuellen Fragen der Lackiertechnik.
Der BVSK selbst hat sich insbesondere mit der Thematik der sogenannten Beilackierung befasst und eine Richtlinie zur Erforderlichkeit der Beilackierung herausgegeben, die bereits in vielen Schadengutachten Maßstäbe gesetzt hat.
„Der Kfz-Sachverständige Peter Eckardt hat an der BVSK-Akademie-Weiterbildung zum “Kfz-Sachverständigen für Fahrzeuglackierungen“ teilgenommen und die Prüfung vor einen Prüfungsausschuss mit Erfolg abgelegt.“ und ist somit berechtigt den nachfolgenden Titel zu führen.
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Vom BVSK anerkannter Kfz-Sachverständiger für Fahrzeuglackierungen
BVSK-Kfz-Sachverständiger für Motorschäden
Motoren sind natürlich das Herzstück eines Automobils. Die Motorentechnik hat sich in den vergangenen Jahren in nahezu dramatischer Weise weiterentwickelt.
Kraftstoffverbräuche, die vor wenigen Jahren noch völlig utopisch gewesen wären, gehören heute zum Standard des modernen Motorenbaus. Turbolader, Kompressoren, modernste Einspritztechnik, elektronische Motorsteuerung sind nur einige Stichworte, die das Arbeitsfeld des anerkannten Kfz-Sachverständigen für Motorschäden betreffen.
Kaum ein Gebrauchtwagengarantieversicherer kann heute ohne Motorensachverständigen prüfen, ob bspw. ein Garantiefall eingetreten ist. Leistungsabfall, Mehrverbrauch oder die schwierige Frage der Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel gehören gleichfalls zu den Fragestellungen des BVSK-Motorensachverständigen.
Sachverständige für Motorschäden des BVSK überprüfen bereits seit vielen Jahren die Motoreninstandsetzungsbetriebe in Deutschland, die in der Gütegemeinschaft Motoreninstandsetzung zusammengeschlossen sind.
Voraussetzung für die Anerkennung als Motorensachverständiger ist der Nachweis einer Spezialausbildung in der BVSK-Akademie/AWG, eine entsprechende Fachkundeprüfung und der Nachweis regelmäßiger Fort- und Weiterbildung.
„Der Kfz-Sachverständige Peter Eckardt hat an der BVSK-Akademie-Weiterbildung zum “Kfz-Sachverständigen für Motorschäden“ teilgenommen und die Prüfung vor einen Prüfungsausschuss mit Erfolg abgelegt.“ und ist somit berechtigt den nachfolgenden Titel zu führen.
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Vom BVSK anerkannter Kfz-Sachverständiger für Motorschäden
BVSK-Kfz-Sachverständiger für Fahrzeuge mit Elektroantrieb / Hochvoltfahrzeuge
Elektromobilität, Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken sind Schlagworte einer neuen Fahrzeuggeneration.
Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Elektrofahrzeuge wird sich in den nächsten Jahren weiter drastisch erhöhen.
Diese Fahrzeuge stellen gänzlich andere Anforderungen an den Reparaturablauf, als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb.
Auch bei der Schadenfeststellung benötigt man spezielle Kenntnisse für den Umgang mit Hochvoltfahrzeugen. Der BVSK hat hier bereits frühzeitig begonnen, Kfz-Sachverständige speziell auszubilden, um Anerkennungen im Bereich Elektroantriebe aussprechen zu können.
„Der Kfz-Sachverständige Peter Eckardt hat an dem BVSK-Akademie-Weiterbildungsseminar “Fachkundigen für Arbeiten an Hochvolt-eigensicheren Systemen“ in Servicewerkstätten teilgenommen und hat die abschließende TAK-Schulungsprüfung mit Erfolg abgelegt. Die erfolgreichen Teilnahme am Ausbildungsgang “Sachverständiger für Fahrzeuge mit Elektroantrieb / Hochvolt“ berechtigt den nachfolgenden Titel zu führen.“
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Vom BVSK anerkannter Sachverständiger für Fahrzeuge mit Elektroantrieb/Hochvolt
Als erster freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger und anerkannter BVSK-Kfz-Sachverständiger habe ich an der Qualifizierung, nach der DGUV-Information 209-093 über die unfallgesetzlich anerkannte TAK-Schulungs- und Prüfungsqualifikation “Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen - Schwerpunkt Nutzfahrzeuge“ mit der Qualifizierungsstufe 3S, erfolgreich teilgenommen. Nach der TAK-Qualifizierungsprüfung habe ich folgende Qualifizierungen erworben:
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Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Stufe 2S für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand und fachkundige Person Hochvolt Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge
Als erster BVSK-Kfz-Sachverständiger hat der Kfz-Sachverständige Peter Eckardt hier eine erweiterte BVSK-Anerkennung erfolgreich nachgewiesen. „Der Kfz-Sachverständige Peter Eckardt ist aufgrund der erfolgreichen Teilnahme am Ausbildungsgang “Sachverständiger für Fahrzeuge mit Elektroantrieb / Hochvolt“ berechtigt den nachfolgenden Titel zu führen.“
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Vom BVSK anerkannter Sachverständiger für Fahrzeuge mit Elektroantrieb / Hochvolt mit Zusatzqualifizierung Hochvolt Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge
Meine BVSK- Urkunden und Prüfungszertifikate:
Der BVSK – Sachverstand rund ums Automobil
Der BVSK steht seit seiner Gründung 1959 für Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Als größter Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland versteht sich der Verband heute als moderner Dienstleister nicht nur für freiberufliche Kfz-Sachverständige. Justiz, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft, Verbraucherschutzverbände und das Kfz-Gewerbe selbst finden bei unseren Mitgliedern unabhängigen Sachverstand. Der jährlich stattfindende Sachverständigentag ist eine herausragende Fachveranstaltung im Kfz-Sachverständigenwesen.
Der BVSK ist Mitglied der Federation Internationale des Experts en Automobiles (F.I.E.A.) Paris. Der BVSK wird durch die F.I.E.A auf internationaler Ebene vertreten.
Ein Ziel des BVSK ist es, das vom Verband entwickelte Berufsbild des Kfz-Sachverständigen nachhaltig zu etablieren. Dazu gehört ein auf der Basis eines Ingenieurstudiums oder der Kfz-Meisterausbildung angelegtes Prüfverfahren, das durch höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt ist. Der verbandseigene Ausschuss für Technik und Recht, ATR, führt diese Prüfungen regelmäßig durch. Die Zugehörigkeit eines Kraftfahrzeug- Sachverständigen zum BVSK garantiert somit ein Höchstmaß an Qualität bei der Gutachtenerstellung.
Darüber hinaus sind alle BVSK-Sachverständigen zur Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Der BVSK bietet seinen Mitgliedern einen umfangreichen Rundschreibendienst, BVSK- Sonderdrucke zu aktuellen Themen des Sachverständigenwesens und eine einzigartige Datenbank mit Musterschreiben, Gerichtsentscheidungen und Informationen rund um das Kfz.
Fortbildungsveranstaltungen über die BVSK-Akademie AWG sowie ein Vermittlungsdienst für Gutachten aller Art runden das Dienstleistungsprofil des Verbandes ab. In den letzten Jahren hat sich der BVSK darüber hinaus zu einem anerkannten Gesprächspartner der unterschiedlichsten Gremien entwickelt.
Die Interessenvertretung des freiberuflichen Kfz-Sachverständigen gegenüber der Justiz, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft und Verbraucherverbänden gehört ebenfalls zu den Aktivitäten des BVSK.
Der BVSK - Garant für Unabhängigkeit und Kompetenz
Die Abwicklung und Behebung eines Unfallschadens ist heute noch weitaus komplexer als vor einigen Jahren. Immer mehr Fahrzeugtypen und ein immer umfassenderer Einsatz modernster Werkstoffe und Elektronik verlangen auch bei der Schadenfeststellung höchste Sachkenntnis. Interessenkonflikte zwischen Schädiger und Geschädigten mit den bekannten Auswirkungen auf andere Bereiche der Unfallschadenabwicklung machen deutlich, wie wichtig es für die an einem Verkehrsunfall beteiligten Parteien ist, sich jederzeit auf kompetenten Sachverstand verlassen zu können. Der BVSK sieht sich als Garant dafür, dass freiberufliche Kfz-Sachverständige ihre Unabhängigkeit auch zukünftig bewahren können. Die Flexibilität und Risikobereitschaft des Freiberuflers und die Mitgliedschaft in einem starken Verband sichern in gleicher Weise die Zukunft des Kfz-Sachverständigen. Der BVSK steht auch für den Wandel im Kfz-Sachverständigenwesen. Er unterstützt die Entwicklung von einem reinen Schadengutachter zum qualifizierten Spezialisten weit über den "normalen" Blechschaden hinaus. Neue Reparaturtechniken, zeitwertgerechte Instandsetzung, Schadenermittlung bei elektronischen Bauteilen, Lackgutachten, Unfallrekonstruktionen, Oldtimerbewertungen, Bootsgutachten, Leasingbewertungen oder spezielle Beratungsdienstleistungen rund um das Kfz sind nur einige wenige Punkte einer umfangreichen Palette. Der BVSK vertritt die Interessen hochqualifizierter freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger, die in den unterschiedlichsten Fachgebieten im Kfz-Sachverständigenwesen tätig sind. Neben den Gutachten in den Fachgebieten Kfz-Schäden und Fahrzeugbewertung erstellen die Mitglieder des BVSK auch hochqualifizierte Spezialgutachten. Fachliche Qualifikation und persönliche Unabhängigkeit werden dabei auch in Zukunft entscheidende Kriterien für den Erfolg kompetenter Kfz-Sachverständigenleistungen unserer Mitglieder sein. Der freiberufliche Kfz-Sachverständige des BVSK wird sich als unabhängiger Dienstleister zu allen Fragen rund um das Kraftfahrzeug gegenüber den Mitbewerbern behaupten. Es gilt auch künftig den politischen und wirtschaftlichen Rahmen zu schaffen, um das hohe Leistungsniveau der BVSK-Sachverständigen im Interesse der Verbraucher zu bewahren. Der BVSK ist als technische Sachverständigenorganisation im Sinne der Rechtsschutzversicherungsbedingungen anerkannt. Darüber hinaus sind etwa 80% der Mitglieder des BVSK öffentlich bestellt und vereidigt oder zertifiziert. Die BVSK Geschäftsstelle vermittelt deutschlandweit hochqualifizierte Kfz-Sachverständige, die Gutachten in unterschiedlichsten Fachgebieten erstellen, sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich.
Das Berufsbild
Die Gründung des BVSK im Jahr 1959 erfolgte damals auch mit dem Ziel, ein gesetzliches Berufsbild durchzusetzen. Dieses Ziel wurde leider nicht erreicht. Der Gesetzgeber hat es der Rechtsprechung und den Sachverständigenverbänden und Sachverständigenorganisationen überlassen, die Grundlagen der Kfz- Sachverständigentätigkeit selbst zu definieren.
Der BVSK hat daher Mindestvoraussetzungen für den Beruf des Kfz-Sachverständigen verabschiedet, die natürlich zuerst nur innerhalb des BVSK gegolten haben. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im BVSK ist eine abgeschlossenes Ingenieurstudium oder ein Abschluss als Kfz-Meister mit entsprechender Zusatzausbildung. Jeder Kfz-Sachverständige des BVSK muss persönlich unbescholten sein und er muss Gewähr dafür bieten, seine Tätigkeit unabhängig, frei von Weisungen Dritter auszuüben. Unzulässig ist beispielsweise die Verknüpfung der Sachverständigentätigkeit mit Tätigkeiten in einer Werkstatt, im Automobilhandel oder im Bereich der Vermarktung von Unfallfahrzeugen.
Jeder Sachverständige des BVSK hat regelmäßige Weiterbildungsnachweise einzureichen.
Er hat einen Fachkundenachweis zu erbringen, entweder durch erfolgreiches Absolvieren einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer im Rahmen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung oder durch das Institut für das Sachverständigenwesen (IfS) im Rahmen der Zertifizierung. Der Fachkundenachweis kann ebenfalls erbracht werden durch eine Prüfung vor dem Ausschuss für Technik und Rechtsfragen des BVSK (ATR). Diese Prüfung ist in ihrer Qualität bereits 1984 durch den Bundesgerichtshof anerkannt worden.
Zwischenzeitlich wurde das Berufsbild des BVSK im Wesentlichen übernommen durch die Industrie- und Handelskammern oder auch durch das IfS in Köln.
Die Personenzertifizierung, die seit 1993 durchgeführt wird, basiert in weiten Teilen auf dem Berufsbild des BVSK.
So ist der BVSK auch heute Garant dafür, dass zumindest die Sachverständigen des BVSK sowie die zertifizierten und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf einem
einheitlichen Berufsbild basieren, auch wenn es noch keine gesetzliche Regelung hierzu gibt.
BVSK -Qualität geht über alles!
Der BVSK ist der einzige Verband, der - durch den BGH bestätigt - die Anerkennung nach erfolgreicher Ablegung einer Fachkundeprüfung ausspricht. Die BVSK-Anerkennung ist in allen Fachkreisen als Qualitätsbegriff anerkannt.
Der Ausschuss für Technik und Recht (ATR) des BVSK kann in allen fachlichen Fragen angerufen werden. Seit 1997 führt der BVSK durch den ATR laufende Qualitätskontrollen und Beanstandungsprüfungen durch.
Der BVSK-Stempel steht für Unabhängigkeit und Qualität.
Die F.I.E.A - Federation Internationale des Experts en Automobiles (F.I.E.A.) Paris
Die F.I.E.A. ist ein internationaler Verband bzw. eine europäische Berufsorganisation der Kfz-Sachverständigen mit Sitz in Paris. Die F.I.E.A. ist eine internationale Vereinigung von Automobilexperten aus verschiedensten europäischen Mitgliedsländern und wurde im Jahre 1954 gegründet.
Eines der Hauptziele war das Berufsbild und einheitliche Mindestvoraussetzung eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen auf europäische Ebene zu etablieren.
Die F.I.E.A. hat mit seinen Mitgliedsländern ein Berufsbild für Kraftfahrzeugsachverständige mit theoretischen und praktischen Fähigkeiten für eine qualifizierte Kfz- Sachverständigentätigkeit aufgestellt. Das Berufsbild sollte als Richtschnur auf nationaler und internationaler Ebene gelten.
In Deutschland wurden das Berufsbild sowie dessen Mindestvoraussetzungen durch den BVSK übernommen und ständig auf den aktuellsten Stand angepasst. Zwischenzeitlich
wurde das Berufsbild des BVSK im Wesentlichen übernommen durch die Industrie- und Handelskammern oder auch durch das IfS in Köln.
Weitere Detailinformationen finden Sie unter: www.bvsk.de und www.fiea.org
Quelle: BVSK / F.I.E.A.
Vertragspartner der autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG
autorechtaktuell.de – Das juristische Informationssystem rund um das Autorecht
Die Firma autorechtaktuell.de arbeitet ausschließlich mit den Sachverständigen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) zusammen. Geschädigte, Autohäuser, Sachverständige, Rechtsanwälte, Versicherungen und sonstige Interessierte können Daten in Form allgemeiner Informationen, Musterschreiben, Urteilen und sonstiger Informationen abrufen und/oder beim Vertragspartner anfordern.
Die autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG bietet eine umfassende, über das Internet zugängliche, juristische Datenbank zu nahezu allen Fragen rund um das Unfallschadenrecht, Kaufrecht, Reparaturrecht und Sachverständigenrecht. Praxisprobleme, aber auch schwierige Rechtsfragen werden aufbereitet und sind jederzeit online und/oder über den Vertragspartner abrufbar. Neben den für die tägliche Praxis wichtigen Informationen gibt es zu jedem Rechtsgebiet Rubriken mit Musterschreiben, Urteilen und Kundeninformationen.
Die Firma autorechtaktuell.de und dessen Vertragspartner unterstützen Geschädigte, Autohäuser und Rechtsanwälte bei der Unfallschadenabwicklung.
Weitere Detailinformationen finden Sie unter: www.autorechtaktuell.de
Quelle: autorechtaktuell.de
Classic-analytics Bewertungspartner und Oldtimersachverständiger
Die Firma classic-analytics ist eine Marke der Classic Car Analytics GmbH und betreibt Marktanalyse für Liebhaberfahrzeuge und Bewertungen für klassische Fahrzeuge. Die classic-analytics ist die marktführende Oldtimerbewertungsorganisation und hat mit seinen Bewertungspartnern den Vorsprung als Deutschlands größte Oldtimer-Bewertungskette weiter ausgebaut.
Als hochqualifizierter classic-analytics Bewertungspartner, Oldtimersachverständiger und vom BVSK anerkannter Sachverständiger für historische Fahrzeuge, werde ich vom Zahlenmaterial und Know-How der anerkannten Partnerbewertungsorganisation unterstützt. Hierbei stehe ich mit der classic-analytics Zentrale online in Kontakt und kann jeder Zeit eine Bewertungsabfrage starten. Hierbei erhalte ich nicht nur stets aktuelle Preise, sondern kann bei Fragen auf das Know-How und Netzwerk der Partnerexperten sowie auf das umfangreiche Firmenarchiv zurückgreifen.
Durch das Online-Abfragesystem erhalte ich Zahlenmaterial in der Regel innerhalb weniger Stunden und kann eine qualifizierte Bewertung nach den classic-analytics Bewertungssystem und unter Berücksichtigung der IfS-Leitsätzen erstellen.
Classic-analytics Update-Service – Ihr Warnsystem gegen Unterversicherung
Mit dem classic-analytics Update-Service bleiben Sie – sofern eine Email-Adresse angegeben wurde - kostenlos über Ihren Fahrzeugwert informiert und vermeiden Unterversicherung.
Um hierbei vor derart bösen Überraschungen künftig geschützt zu sein, bieten die Bochumer Marktanalysten und Oldtimer-Bewerter von classic-analytics ab sofort einen bislang einmaligen Service an: Das erste Oldtimergutachten mit automatischem Update-Service. Der Kunde wird dabei kostenlos per E-Mail informiert, sobald der Wert seines Fahrzeugs um mehr als 10 Prozent gestiegen ist. Er kann rechtzeitig reagieren und die Gefahr der schleichenden Unterversicherung weitgehend ausschließen. Ein Service, den derzeit nur classic analytics für seine Partner, Oldtimer-Kurzbewertungen und Gutachten anbietet.
Nehmen Sie sofort Kontakt mit mir auf.
Weitere Detailinformationen finden Sie unter: www.classic-analytics.de
Quelle: classic-analytics